Obwohl in Europa der Grundsatz des freien Wettbewerb gilt, bestehen für Unternehmen gleichwohl diverse gesetzliche Anforderungen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.
Die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb unterscheiden sich von Land zu Land, sowohl innerhalb Europas als auch weltweit. HOYNG ROKH MONEGIER hilft seinen Mandanten dabei, diese Bestimmungen zu durchdringen und hierauf basierend die jeweils ideale Strategie festzulegen, sei es bereits vor der Markteinführung eines Produkts oder aber im Rahmen eines Rechtsstreits. Besonders wertvoll sind hierbei unsere Kenntnisse der Schnittstellen zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs einerseits und der medizinischen, regulatorischen, lebensmittelrechtlichen und anderweitigen sektorspezifischen Gesetzgebung andererseits.
Mit der Richtlinie (EU) 2016/943 wurde ferner die nationale Gesetzgebung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der EU harmonisiert. Mit seinen Standorten in den meisten der wichtigen Mitgliedsstaaten ist HOYNG ROKH MONEGIER ideal aufgestellt, um einen effektiven Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gegen Missbrauch oder widerrechtliche Aneignung in der EU zu bieten. Unsere Praxisgruppe entwickelt für die gesamte Bandbreite von Themen in diesem Bereich, wie z.B. Diebstahl durch Mitarbeiter, Computerbetrug und Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen, die jeweils passende wirksame Durchsetzungs- und Schutzstrategien.